Kinderbetreuungsgeldkonto 2017 in Österreich – Kinderbeihilfe Rechner

In Österreich spielt das Thema Kinderbeihilfe 2017, bzw. das Kinderbetreuungsgeldkonto 2017 eine wichtige Rolle. Aktuell hat sich zum 1. März 2017 einiges in diesem Themenbereich geändert, so dass es zu empfehlen ist, sich über die Änderungen zu informieren.

Link zum offiziellen Kinderbetreuungsgeld Rechner: http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen

Welche Informationen werden im offiziellen Rechner abgefragt?

Wer das Kinderbetreuungsgeld mit dem offiziellen Rechner berechnen möchte, muss dazu einige Daten wissen und eingeben. Zunächst ist es erforderlich, dass das Geburtsdatum des Kindes eingegeben wird. Ebenso muss im Kinderbetreuungsgeld Rechner 2017 angegeben werden, ob der eigene oder der andre Elternteil eine Wochengeldleistung bezieht und ob der Bezug mit dem anderen Elternteil abwechselnd gestaltet werden soll.

Ferner erforder der Rechner zur Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes die Eingabe darüber, bis zu welchem Tag das Kinderbetreuungsgeld beansprucht wird, oder aber auch wie viele Tage ab der Geburt der Anspruch besteht. Die dritte Variante ist die Möglichkeit, die Höhe des Tagesbetrages anzugeben.

  • Angabe des Geburtsdatums des Kindes
  • Angaben über Dauer/Stichtag/Höhe des Kinderbetreuungsgeldes
  • Angaben über Wochengeldleistung und Aufteilung zwischen Elternteilen

Der Kinderbetreuungsgeldrechner berechnet binnen weniger Sekunden die entsprechenden Werte, so dass schnell erkannt werden kann, wie viel Kinderbetreuungsgeld zu erwarten ist und wie dieses zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird.

Welche Änderungen gibt es beim Kindergeldkonto zum 1. März 2017?

Der neue Beschluss im österreichischen Parlament trägt dazu bei, dass das neue Kindergeldkonto deutlich flexibler und fairer genutzt werden kann, als es bisher der Fall ist. Seit dem 1. März 2017 gilt das Gesetz, dass insgesamt mehr als 2 Jahre lang vorbereitet wurde. Das neue Gesetz soll vor allem jungen Menschen helfen, die entsprechenden Gelder zu nutzen und eine faire Regelung zu erleben.

In Österreich ist das Volumen für das Kindergeld recht hoch und so wird mit Aufwänden in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro gerechnet – jedes Jahr. Mit der neuen Regelung wird dazu beigetragen, dass Mütter sowie Väter eine Gesamtsumme erhalten, die heutzutage deutlich einheitlicher ist, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Insgesamt liegt diese Summe bei bis zu 16.449 Euro. In der Vergangenheit gab es in Österreich gleich 4 verschiedene Pauschalvarianten beim Thema Kinderbetreuungsgeld, welche jetzt durch ein flexibles Konto abgelöst wird. Ein Kinderbetreuungsgeld, das vom Einkommen abhängig ist, wird es weiterhin gegeben. Was den Bezug angeht, ist es möglich, dass dieser über eine flexible Dauer von 12 bis zu 28 Monaten frei definiert werden kann. Für beide Eltern zusammen liegt der Bezug bei einer Dauer von 15 bis 35 Monaten.

Neu im Modell: die Familienzeit bis 31 Tage!

Die Familienzeit ist komplett neu im Bereich der Betreuung der Kinder, wenn es um die sozialen Leistungen in Österreich geht. Die Familienzeit kann zwischen 28 und 31 Tagen in Anspruch genommen werden. Insgesamt kann sie bis 91 Tage nach der Geburt wahrgenommen werden. Wer sich dazu entscheidet, die Familienzeit wahrzunehmen, hat den Vorteil, dass er während dieser Zeit voll krankenversichert und auch voll pensionsversichert ist und somit keine sozialen Defizite erledigt.

Ebenfalls attraktiv ist der so genannte Partnerschaftsbonus, welcher bei zusätzlichen 1.000 Euro liegt und welcher von den Eltern genutzt werden kann, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Wichtig ist, dass die Aufteilung der Betreuung des Kindes fair geregelt wird, also zum Beispiel im Verhältnis 50:50 oder aber auch im Verhältnis 60:40 was zu beachten ist. Es gibt die Möglichkeit, dass der Partnerschaftsbonus für das Kindergeldkonto sowie für das Kinderbetreuungsgeld (dieses ist einkommensabhängig!) genutzt werden kann. Der Teil, welcher für den Vater reserviert ist, liegt in Zukunft im Schnitt nicht mehr bei 16, sondern bei 20%.

Welche Richtwerte gelten beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab dem 1. März 2017 in Österreich?

Für Kinder, die ab dem 1. März 2017 in Österreich geboren werden gilt das Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 14,53 bis 33,80 Euro täglich – in Abhängigkeit vom Gewählten Zeitraum. Der monatliche Beitrag kann leicht variieren, was davon abhängig ist, wie viele Tage der Monat hat (28 bis 31 Tage möglich).

Sollte das Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil in Anspruch genommen werden, so wird das Geld zwischen 365 und 851 Tage ab der Geburt des Kindes gestattet. Wenn das Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile in Anspruch genommen wird, liegt der Zeitraum bei 456 bis 1.063 Tagen. Wichtig ist, dass der Zeitraum, über welchen das Elterngeld bezogen wird durchgehend bei mindestens 61 Tagen zu liegen hat, wenn das Geld durch beide Elternteile in Anspruch genommen wird. Pro Kind sind 20% der Gesamtanspruchsdauer dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten.
Es ist anzumerken, dass der Wechsel zwischen den Elternteilen beim Bezug des so genannten Kinderbetreuungsgeldes maximal zwei Mal möglich ist. Die würde dazu führen, dass insgesamt drei verschiedene Blöcke entstehen würden.

Welche Voraussetzungen müssen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erfüllt werden?

Wer sich dazu entscheidet, dass Kinderbetreuungsgeld in Abhängigkeit vom Einkommen anzufordern, muss zunächst alle allgemeinen Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen. Hinzu kommt, dass auch die speziellen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden müssen.

Es ist erforderlich, dass in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes, bzw. vor dem Mutterschutz eine Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt worden sein. Dabei ist es wichtig, dass es sich um eine Erwerbstätigkeit handelt, die krankenversicherungspflichtig sowie als auch pensionsversicherungspflichtig ist.

Während des Zeitraumes ist es wichtig, dass keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurde. Dazu zählen unter anderem Arbeitslosengeld sowie Weiterbildungsgeld aber auch die Notstandshilfe. Anzumerken ist auch, dass Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von einer Dauer in Höhe von maximal 14 Tagen nicht relevant sind und nicht beachtet werden müssen. Hinzu kommen noch einige weitere Bedingungen im Bereich Mutterschutz sowie Väterkarenz, welche zu beachten sind.

Wie hoch fällt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aus?

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Österreich liegt bei 80 Prozent der Letzteinkünfte. Dabei ist zu beachten, dass es bei maximal 66 Euro am Tag liegt, was einer Summe in Höhe von etwa 2.000 Euro im Monat entspricht. Sollte das Wochengeld bezogen werden, ist es wichtig zu wissen, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80 Prozent des Wochengeldes beträgt. Zu beachten ist auch, dass von Seiten der Krankenksse eine so genannte „Günstigkeitsrechnung“ durchgeführt wird. Durch diese kann der Tagesbetrag erhöht werden, nicht jedoch reduziert werden.

Wie hoch fällt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für Beamte bzw. Beamtinnen aus?

Für Beamte oder Beamtinnen liegt das Kinderbetreuungsgeld bei 80% des fiktiv zu berechnenden Wochengeldes einer Vertragbediensteten. Anzumerken ist, dass auch hier eine Günstigkeitsrechnung durchgeführt wird. Durch sie können die Beiträge erhöht, nicht aber gesenkt werden.

Wie finde ich 2017 heraus, wie hoch das Kinderbetreuungsgeld in Österreich ausfällt?

Wer sich für das Kinderbetreuungsgeld 2017 in Österreich interessiert, sollte einen kostenfreien Kinderbetreuungsgeldrechner nutzen. Mit Hilfe des Rechners ist es möglich, dass ohne Probleme berechnet werden kann, wie hoch das Kinderbetreuungsgeld ausfällt. Wer in Österreich lebt und vom neuen Gesetz ab dem 1. März 2017 profitiert, braucht nur wenige Daten, um die exakte Höhe des Kinderbetreuungsgeld in Österreich korrekt zu berechnen.

Welches Ministerium ist für das Kinderbetreuungsgeld zuständig?

Wer sich Informationen zum Thema Kindergeldkonto, bzw. zum Kinderbetreuungsgeld wünscht, kann direkt das Bundesministerium für Familie und Jugend (kurz BMFJ) kontaktieren. Nicht nur per Telefon oder durch einen persönlichen Besuch, sondern auch über das Internet gibt es zahlreiche Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Kinderbetreuungsgeld. Ein entsprechender Rechner steht ebenfalls kostenlos zur Verfügung, um die genaue Höhe des Kinderbetreuungsgeldes zu berechnen.

Wie erreiche ich das BMFJ in Österreich?

Das Bundesministerium für Familien und Jugend wird als BMFJ abgekürzt und kann zum Beispiel via Email aber auch via Telefon gut erreicht werden.
Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ)

  • DVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): 4011793
  • Postadresse: Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
  • Tel.: +43 1 711 00
  • office@bmfj.gv.at
  • www.bmfj.gv.at

Informationen zum Thema Kinderbetreuungsgeld und Kinderbeihilfe, bzw. Kindergeldkonto können auch direkt online auf der Homepage des Ministeriums im Jahr 2017 sowie 2018 abgerufen werden.

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