Stilratgeber Arbeitskleidung: Worauf achten bei Berufskleidung?

Früher musste Sie vor allem praktisch sein, widerstandsfähig und möglichst bequem: Die Arbeitskleidung. Doch inzwischen tragen immer mehr Anzug statt Blaumann und somit ist der ästhetische Faktor der Arbeitskleidung noch hinzugekommen. Ob Arztkittel, Latzhose oder Anzug – nach wie vor gilt jedoch für den Mann von Welt vor allem ein Kriterium: Die Qualität. Denn schließlich machen Kleider Leute – und dieser Satz hat nicht umsonst unsere Großeltern überlebt.

Deshalb gilt bis heute auch bei der Berufskleidung dass sie funktional sein sollte, gleichzeitig die Tradition wahren muss aber auch ästhetischen Ansprüchen genügen soll. Da die Arbeitskleidung jeden Tag getragen wird, braucht „Mann“ hierbei nicht zu sparen – schließlich ist es außerordentlich wichtig, sich während seiner Tätigkeit auch wohl zu fühlen.

Welcher Anzug für welche Branche?

Wichtig: Nicht immer ist der Anzug die richtige Arbeitskleidung

Aktuell sind vor allem schmale Anzüge aus leichter Baumwolle angesagt. Die Farben variieren je nach Branche: Im Wirtschafts- oder Bankenbereich herrschen gedeckte Farben vor, wer in einer Kreativbranche, z.B. als Art-Director arbeitet, darf durchaus starke Farben tragen. Auch ungewöhnliche Schnitte sind hier kein Tabu. Wer regelmäßig Kundenkontakt hat, sollte helle Farben wie champagner, grau oder beige wählen – sie wirken freundlicher als das harte Schwarz. Checken Sie zudem ab, ob Krawattenpflicht herrscht.

Wie wird der Anzug gereinigt?

Jacketts und Sakkos sollten regelmäßig professionell gereinigt werden, Anzughosen können links gewendet in der Waschmaschine gewaschen werden. Seidenhemden müssen per Hand und mit Feinwaschmittel gereinigt werden, 30 Grad ist hierbei die Obergrenze. Achtung: Seide darf man nicht schleudern oder auswringen! Um den Anzug kurzzeitig wieder aufzufrischen, hilft das Ausbürsten von Hose und Sakko mittels einer Naturhaarbürste oder das Aufbügeln des Anzugs mit einem Dampfbügeleisen.

Arbeitskleidung für die Arbeit im Freien

Arbeitskleidung ist auch dann praktisch, wenn „Mann“ nach seinem Bürojob im Freien Schränke baut, Holz hackt oder Leitungen repariert. Harte Jungs, die den ganzen Tag im Freien arbeiten, schützen sich vor Regen, Wind und Kälte mit Thermo-Jacken, Handschuhen und einer warmen Mütze. Praktisch dazu sind Blue Jeans und wasserdichte, warme Schuhe mit einem guten Gummisohlenprofil.

Der typische Holzfäller-Stil ist inzwischen sogar für die Freizeit angesagt: Die karierten kanadischen Holzfäller-Hemden dominierten schon länger die Modeschauen. Angesagte Marken designen „Work-Ware“ für die Freizeit, beispielsweise Overalls oder Cargo Hosen in Erdtönen. Die Schnitte sind weit, die Stoffe weich und fließend – perfekt also für das Abenteuer in der Natur.

Spezielle Arbeitskleidung für diverse Branchen

Klar, jede Branche stellt eigene Anforderungen an die Arbeitskleidung: Rafting-Guides müssen wasserdichte Kleidung tragen, Feuerwehrmänner kommen nicht ohne hitzebeständige Westen aus und jeder Bauarbeiter trägt Helm und Schuhe mit Stahlkappen. Zum Teil ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und das Tragen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung zu kontrollieren und zu garantieren.

Die oben genannten Beispiele aus den verschiedenen Branchen verdeutlichen zudem, dass Berufskleidung unter Umständen Leben retten kann. Ausschlaggebend für den Kauf der einen oder anderen Kleidung sollte deshalb nicht der Preis, sondern die hochwertige Verarbeitung der besten Materialien sein. Arbeitskleidung aus allen Branchen und von hoher Qualität gibt es beispielsweise unter engelbert-strauss.at. In Zukunft wird die High-Tech Ausrüstung, die derzeit hauptsächlich nur den Hitze- und Kälteschutz umfasst, weiter ausgedehnt werden. Textilingenieure arbeiten bereits an sensorbestückter Arbeitskleidung, die elektronische Datenvermittlung miteinbezieht.

Tipp: Arbeitskleidung von der Steuer absetzten

Übrigens kann die Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur dann, wenn es sich um „typische Berufskleidung“ handelt, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird. Das heißt, Arbeitskleidung wie der Ärztekittel, ein Helm oder der Blaumann kann abgesetzt werden, der Anzug des Managers allerdings nicht, da dieser auch in der Freizeit genutzt werden kann. (Tipp: Hintergrund Infos vom Finanzamt)

Was das Umkleiden betrifft: Zieht der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung an, um sich selbst zu schützen (vor Dreck oder was auch immer), gehört die Umkleidezeit nicht zur Arbeitszeit. Zieht der Arbeitnehmer die Kleidung allerdings nur an, weil es der Arbeitgeber so möchte, z.B. ein bestimmtes, farbliches Outfit aufgrund der Corporate Identity, fällt die Umkleidezeit in die Arbeitszeit.

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