Die Trauung ist der Höhepunkt einer Hochzeit. Alles dreht sich um das ersehnte Ja-Wort. Die Hochzeitszeremonie zählt zu den feierlichsten Erlebnissen überhaupt.
Das Brautpaar ist aufgeregt, aber fest entschlossen – und alle Anwesenden sind gerührt, wenn Braut und Bräutigam offenbaren, dass sie sich ewig unterstützen, ehren und lieben möchten. Während die Feier nach der Eheschließung meist humorvoll, ausgelassen und offen ausfällt, herrscht während der Trauung eine sehr intensive und auch andächtige Stimmung.
Inhalt:
Die Trauung im Laufe der Geschichte
Bis ins Mittelalter war keine formelle Trauung vonnöten, damit die Ehe als gültig angesehen und anerkannt wurde. Eheversprechen konnten also auch privat im familiären Rahmen geschlossen werden und waren aus kirchlicher Sicht dennoch voll rechtsgültige eheliche Verbindungen.
Erst nach der Reformation wurde die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Trauzeugen als obligatorische Eheschließungsform etabliert. In Folge waren allein die Kirchen für die Eheschließung zuständig. Mit der Einführung der bürgerlichen Ehe im 19. Jahrhundert endete diese Phase. Heute wird grundsätzlich zwischen der kirchlichen und der standesamtlichen Trauung unterschieden. Ferner gibt es auch noch die sogenannte freie Trauung.
Die kirchliche Trauung
In Österreich hat die kirchliche Trauung aufgrund der Trennung von Kirche und Staat nur kirchenrechtliche Relevanz, während in anderen Ländern (z. B. Italien) die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich gilt. Die kirchliche Trauung setzt grundsätzlich voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied der Konfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgeführt werden soll.
Unabhängig davon, wie stark der Glaube ausgeprägt ist, entscheiden sich in Österreich zahlreiche Paare für die kirchliche Trauung, da diese im Unterschied zur standesamtlichen eine besondere und einzigartige Zeremonie umfasst. Sie gibt vielen Menschen erst dieses besondere Gefühl, richtig verheiratet zu sein. Um katholisch zu heiraten, ist aber nicht zwingend eine Kirche vonnöten, es ist auch möglich, sich vom Pfarrer unter freiem Himmel – beispielsweise an einem See – trauen zu lassen.
Für die kirchliche Trauung gelten in Österreich folgende Voraussetzungen:
- Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
- Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes
- Besuch eines Eheseminars
- Brautleute sollten gefirmt sein
- Empfohlen: Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
- Zwei Trauzeugen
Die standesamtliche Trauung
Wenn Sie den Bund fürs Leben schließen möchten, führt in Österreich am Standesamt kein Weg vorbei. Seit dem 1. August 1938 gelten Ehen als obligatorische Zivilehen und sind somit nur dann gültig, wenn sie vor Standesbeamten geschlossen werden. Seit diesem Zeitpunkt haben kirchlich geschlossene Ehen demnach keine rechtliche Relevanz mehr.
Es steht Ihnen also die Wahl frei, ob Sie nur auf dem Standesamt oder zudem kirchlich heiraten möchten. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist immer das zuständige Standesamt des Wohnsitzes oder Aufenthaltes der Verlobten bzw. des Verlobten aufzusuchen. Hier wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (das Aufgebot) erstellt.
Die standesamtliche Trauung kann aber auch in einem anderen Standesamt oder sogar außerhalb des Standesamtes erfolgen. Der Ort muss jedoch der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Bei der standesamtlichen Heirat wird der gemeinsam geführte Name des Brautpaares bestimmt. Nach dem bürokratischen Akt steht einer kirchlichen Hochzeit oder einer freien Trauung nichts mehr im Wege. Zu den notwenigen Unterlagen zählen mitunter:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Abschrift aus dem Geburtenbuch oder eine der Abschrift entsprechende Urkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes
Auf welcher Seite steht der Mann bei der Hochzeit?
Mit einer Trauung geht immer ein spezieller Ablauf einher. Es handelt sich schließlich um eine Zeremonie. Es wird also im Vorfeld festgelegt, was wann passiert. Das bedeutet, dass schon einige Vorbereitungen vonnöten sind. Ob Trauung im Standesamt oder in der Kirche, eine Frage wird immer gestellt: Wo steht der Bräutigam bei der Eheschließung?
Steht er nun rechts von der Frau oder umgekehrt? Hier die Auflösung: Im Standesamt sitzt der Mann links von der Frau. In der Kirche sitzt er entgegen traditionell rechts von der Frau, damit das Brautpaar die Kirche in der „richtigen“ Ordnung verlassen kann, ohne dass die Seiten gewechselt werden müssen. Es handelt sich hierbei aber um keine unabänderliche Regel.
Die freie Trauung
Wünscht sich ein Brautpaar eine besonders persönliche Eheschließung, ist die sogenannte freie Trauung eine tolle Möglichkeit. Die standesamtliche Trauung ist dadurch charakterisiert, dass sie in einem eher sachlichen Rahmen stattfindet. Die Ansprache des Standesbeamten ist standardisiert, die rechtlichen und nicht so emotionalen Seiten der Eheschließung stehen im Vordergrund. Die kirchliche Trauung ist zwar besonders feierlich, viele Menschen haben jedoch nicht die Möglichkeit, in der Kirche zu heiraten.
Dazu zählen beispielsweise Paare, die aus der Kirche ausgetreten sind oder verschiedenen Religionen angehören. Die freie Trauung bietet aber auch Individualisten die Chance, vom Standard abzuweichen und auf sehr persönliche Art und Weise zu heiraten.
Es handelt sich hierbei um eine frei gestaltete Trauungszeremonie, die von freien Theologen, Hochzeitsrednern, freien Rednern oder Ritualbegleitern durchgeführt wird. Die Zeremonie kann ganz auf die Wünsche und Vorstellungen des Paares abgestimmt werden. Sie kann in feierlichem Rahmen stattfinden, religiösen oder auch weltlichen Charakter haben. Die freie Trauung steht somit allen Paaren offen, ganz unabhängig von einer bestimmen Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit.