Auto: Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Sie wollen ein neues Auto? Doch ihr Traumwagen ist ganz schön teuer? Dann weichen Sie doch auf einen Gebrauchtwagen aus. Die gewünschten Modelle sind deutlich billiger zu haben, wenn Sie bereits einige Jahre und Kilometer auf dem Buckel haben. Unser Gebrauchtwagen-Ratgeber zeigt, worauf Sie beim Autokauf achten müssen.

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Achten Sie beim Kauf Ihres Gebrauchtwagens auf folgende Kriterien, damit Sie tatsächlich ein gutes Geschäft machen. Die Optik ist nicht alles!

Karosserie außen
-Lackspray an Reifen
-Wellen, Farbunterschiede, matte Stellen oder Rost entlang der Fahrzeug-Flanke
-Kratzer oder Risse an der Windschutzscheibe
-Reifenprofil – die Profiltiefe sollte nicht unter 2,5 mm liegen

Motorraum
-Öl- oder Kühlwasserverlust
-oxydierte Batteriepole
-Geräusche bei laufendem Motor
-Nachlackierungen und Korrosion
-korrekter Öl- und Kühlwasserstand

Kofferraum innen
-Feuchtigkeit unter Bodenmatten
-Nachlackierung
-Ist Reserverad und Wagenheber an seinem Platz?

Karosserie unten
-Ölverlust
-Reparaturspuren
-Ist der Auspuff akustisch und optisch in Ordnung?
-Radaufhängung ohne Schäden
-Korrosion an Unterseite von Türen

Karosserie innen
-Scheibenwischer, Heizung OK?
-Passen Fensterheber und Spiegel?
-Lassen sich die Sitze einwandfrei einstellen?
-Sicherheitsgurte
-Bodenteppiche sollten trocken sein

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wendet sich an einen Mechaniker oder an einen Prüfdienst, der das Auto genau unter die Lupe nimmt.

Gebrauchtwagen-Kauf per Mausklick

Inzwischen ist der Gebrauchtwagenkauf im Netz gang und gäbe. Ob von Privatpersonen oder Händlern – der Autokauf im Netz bietet viele Möglichkeiten. Wichtig für die Käufer ist es, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

Falls Sie Ihr Traumfahrzeug im Netz gefunden haben, sollten Sie sich die Homepage des Händlers genau ansehen. Bei ausländischen Anbietern sollte es einen Gerichtsstand in Ihrem Heimatland geben.

Folgende Informationen sollten dort aufgelistet sein:
-Postanschrift und Geschäftssitz
-Geschäftsbedingungen
-Informationen zur Fahrzeugübergabe und zu Zahlungsmodalitäten
-Hinweise zu Widerrufsrecht
-Anzahlung sollte keine zu leisten sein, und wenn, dann nur eine geringe

Und so gehen Sie beim Gebrauchtwagenkauf am besten vor: Lesen Sie sich die AGB’s vor Vertragsabschluss genau durch. Drucken Sie das Angebot und die Bestellung aus, damit Sie beweisen können, was vertraglich vereinbart wurde. Fragen Sie nach, ob der Vertragspartner tatsächlich der Verkäufer oder nur der Vermittler ist. Auch beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie unbedingt Probefahren, damit Sie gegebenenfalls das Auto auf Mängel überprüfen können.

Das ist beim Vertragsabschluss im Internet wichtig

Vermeiden Sie Fallstricke beim Vertragsabschluss im Internet! Ein Vertrag kommt durch Angebot des Verkäufers und Annahme des Käufers zustande, also wie im „echten“ Geschäftsleben. Beide Parteien geben Willenserklärungen für die vertragliche Bindung ab.

Diese können per E-Mail abgegeben werden. Somit sind per E-Mail geschlossene Verträge rechtlich bindend! Für das Geschäft gelten die AGB’s des Verkäufers, die auf der Homepage deutlich ersichtlich sein müssen. Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen irgendwo auf der Seite „versteckt“, kann sich der Verkäufer bei Streitigkeiten nicht auf die AGB’s berufen. Auch beim Vertragsabschluss im Internet gilt ein zweiwöchiges Widerrufsrecht – zumindest dann, wenn der Verkäufer ein Händler ist. Ist der Verkäufer eine Privatperson, gilt kein Widerrufsrecht.

Bares Geld sparen – mit diesen Tipps:
Tipp: Leasing-Rückläufer sind meist günstig, sehr gut gepflegt und toll ausgestattet. Die Wagen sind in der Regel zwei bis vier Jahre alt und haben zwischen 50.000 und 100.000 Kilometer auf der Uhr. Dreijährige Leasing-Autos gibt’s für bis zu 70 Prozent unter dem Neupreis!

Tipp: Verhandeln Sie – dadurch können Sie unter Umständen eine Menge Geld sparen. Bekunden Sie Kaufinteresse, sagen Sie jedoch nicht deutlich „Das ist mein Traumauto – das will ich“. Lassen Sie durchblicken, dass Sie sich auch bei der Konkurrenz informiert haben. Wer einen günstigen Gebrauchtwagen möchte, schaut sich bei den Modellen um, die weniger begehrt sind. Viele „Ladenhüter“ werden deutlich günstiger verkauft.

Tipp: Zweitwagenversicherung ist günstiger! Wer sich einen Zweitwagen, z.B. einen Cabrio für die Frühlings- und Sommermonate zulegt, schließt mit einer Zweitwagenversicherung günstiger ab. Bei der Anmeldung eines zweiten Fahrzeuges erhalten Sie Rabatt auf die Kfz-Versicherung des Autos, da Sie in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden als bei der Anmeldung des ersten Fahrzeugs.

Auch für junge Erwachsene ist es oft sinnvoll, ihr erstes Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Allerdings müssen die Fahranfänger als Mitfahrer angegeben werden. Mehr Informationen zur Versicherung für das zweite Auto gibt’s unter http://www.kfz-versicherungsvergleich.de/zweitwagenversicherung.html .

FAQ:
Haftet auch ein privater Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der Mängel aufweist, oder nur ein Händler?
Grundsätzlich gilt die Haftung des Verkäufers für einen Gebrauchtwagen, der mangelhaft ist, für alle Kaufverträge. Doch diese Haftung kann per Vertrag entweder auf ein Jahr verkürzt oder aber ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeughändler, der an einen Privaten verkauft – hier darf zwar die Haftung verkürzt, nicht jedoch ausgeschlossen werden.

Für welche Schäden bzw. Mängel haftet der Verkäufer des Gebrauchtwagens?

Wenn es sich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt, liegt kein Mangel vor. Während Verschleiß also nicht beanstandet werden kann, gilt ein „Sachmangel“ sehr wohl als zu beanstanden. Im Einzelfall muss dies ein Sachverständiger oder ein Experte prüfen. Händler haften ein Jahr für Sachmängel.

Welche Kosten übernimmt der Verkäufer, wenn das Auto mangelhaft ist?
Sie haben Ihren neuen Gebrauchtwagen endlich gekauft. Auf dem Weg nach Hause, nachdem der Kaufvertrag bereits unterschrieben wurde, bleibt das Auto stehen. Sie müssen den Wagen abschleppen lassen, einen Mietwagen besorgen, die Reparatur bezahlen. Muss diese Kosten der Verkäufer des mangelhaften Autos übernehmen? Sofern ein Sachmangel festgestellt wurde, ja. Abschleppkosten, Reparaturkosten und Fahrtkosten zur Werkstatt muss der Verkäufer übernehmen. Darüber hinausgehende Kosten wie einen Mietwagen oder Verdienstausfall muss er allerdings nicht bezahlen.

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